An unserer Schule legen wir großen Wert auf ein respektvolles und höfliches Miteinander. Die Förderung sozialer Kompetenzen und der Weg hin zur Persönlichkeitsbildung und Empathiefähigkeit ist daher ein Schwerpunkt an unserer Grundschule. Themen wie Stärkung der Persönlichkeit, Zugang zur eigenen Gefühlswelt, der respektvolle Umgang miteinander, Konflikt- und Problemlösefähigkeit und Erziehung zu Toleranz und Hilfsbereitschaft sind uns besonders wichtig. Auf der Grundlage des Bildungsplans, des
Schulgesetzes (s.u.) und von unserer "Goldenen
Regel" ausgehend entwickelten wir daher 16 Module zum Thema
„Werte-Erziehung“ für die Klassen 1 bis 4, die jeder Schüler und jede
Schülerin
Wertevermittlung 1 Klasse 1/2 1.
Eigene Stärken entdecken
2.
Toleranz und
Hilfsbereitschaft
3.
Gute und schlechte
Gefühle, Teil 1
4.
Einer für alle –
alle für einen! Kl.1bis 4
5.
Eigene Stärken
vertiefen
6.
Verantwortung
füreinander
7.
Gute und schlechte
Gefühle, Teil 2
8.
Einer für alle –
alle für einen! Kl. 1bis 4 Wertevermittlung 2 Klasse 1/2
9.
Umgang mit Frust
und Wut, Teil 1
10.
Freude
spüren/schenken, Glück, Teil 1
11.
Umgangsformen, Teil
1
12.
Mutig! Mutig! -
Stärke und Schwäche
Klasse 3/4
13.
Umgang mit Wut und
Frust, Teil 2
14.
Freude
spüren/schenken, Glück, Teil 2
15.
Umgangsformen, Teil
2
16.
Toleranz und
Empathie Die Themenarbeit "Werte" findet jedes Schuljahr nach den Herbstferien statt. Allgemeine Informationen zum Ablauf der "Themenarbeit" - bitte anklicken!
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Auszüge aus dem Schulgesetz §1
In § 1 des Schulgesetzes wird festgelegt, dass die Erziehung auf Grundlage
christlich-abendländlischer Werte
erfolgen soll. Des Weiteren soll zur Anerkennung der
freiheitlich demokratischen Grundordnung
erzogen werden.
(aus Wikipedia, Schulgesetz Baden-Württemberg)
„(2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und
Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten,
die Schüler
in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur
Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur
Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und
Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der
Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern,
zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine
Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die
freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und
Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf,
auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und
Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteils- und
Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln,
auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der
Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und
Entwicklungen vorzubereiten.“ (aus dem Schulgesetz
Baden-Württemberg,
§ 1)
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