Themenarbeit "Werte" in den Klassen 1/2 und 3/4

 

An unserer Schule legen wir großen Wert auf ein respektvolles und höfliches Miteinander.                                              

Die Förderung sozialer Kompetenzen und der Weg hin zur Persönlichkeitsbildung und Empathiefähigkeit ist daher ein Schwerpunkt an unserer Grundschule.

Themen wie Stärkung der Persönlichkeit, Zugang zur eigenen Gefühlswelt, der respektvolle Umgang miteinander, Konflikt- und Problemlösefähigkeit und Erziehung zu Toleranz und Hilfsbereitschaft sind uns besonders wichtig.  

Auf der Grundlage des Bildungsplans, des Schulgesetzes (s.u.) und von unserer "Goldenen Regel" ausgehend entwickelten wir daher 16 Module zum Thema „Werte-Erziehung“ für die Klassen 1 bis 4, die jeder Schüler und jede Schülerin  in 4 Schuljahren durchlaufen:

Wertevermittlung 1

Klasse 1/2

1.      Eigene Stärken entdecken

2.      Toleranz und Hilfsbereitschaft                                         

3.      Gute und schlechte Gefühle, Teil 1                   

4.      Einer für alle – alle für einen! Kl.1bis 4

Klasse 3/4

5.      Eigene Stärken vertiefen

6.      Verantwortung füreinander                                           

7.      Gute und schlechte Gefühle, Teil 2                              

8.      Einer für alle – alle für einen! Kl. 1bis 4

Wertevermittlung 2

Klasse 1/2

9.    Umgang mit Frust und Wut, Teil 1

10.  Freude spüren/schenken, Glück, Teil 1 

11.  Umgangsformen, Teil 1

12.  Mutig! Mutig! - Stärke und Schwäche

 

Klasse 3/4

13.  Umgang mit Wut und Frust, Teil 2            

14.  Freude spüren/schenken, Glück, Teil 2 

15.  Umgangsformen, Teil 2

16.  Toleranz und Empathie

Die Themenarbeit "Werte" findet jedes Schuljahr nach den Herbstferien statt.

Allgemeine Informationen zum Ablauf der "Themenarbeit" - bitte anklicken!

 

 

Auszüge aus dem Schulgesetz §1

In § 1 des Schulgesetzes wird festgelegt, dass die Erziehung auf Grundlage christlich-abendländlischer Werte erfolgen soll. Des Weiteren soll zur Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung erzogen werden.   (aus Wikipedia, Schulgesetz Baden-Württemberg)

„(2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler

in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern,

zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf,

auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln,

auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.“

(aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg, § 1)

 

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